Urteil gegen rassistischen Wachmann

Am Freitag, den 6. Januar 2012, wurde Hans-Joachim L. wegen Körperverletzung und Beleidigung vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, zu einer Geldstrafe von 65 Tagessätzen, verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der betrunkene Wachmann am 29. Januar 2012 im Flüchtlingsheim Waßmannsdorf/Schönefeld den kenianischen Asylsuchenden rassistisch beleidigte und ins Gesicht schlug.Am Morgen des 29. Januar bat der Asylsuchende N. den diensthabenden Wachmann die Duschräume aufzuschließen. Der offensichtlich betrunkene Sicherheitsmann Hans-Joachim L. reagierte mit den Worten »afrikanischer Affe« und er solle »wieder nach Afrika zurückgehen«. Auf dem Weg zu den Duschräumen schlug der Wachmann N. unvermittelt ins Gesicht. Auch als weitere HeimbewohnerInnen hinzukamen, weigerte sich der Wachmann die Duschen zu öffnen und setzte seine Beschimpfungen fort. Im Klinikum Dahme-Spreewald wurde bei dem Betroffenen eine Jochbeinschwellung, Verstauchung und Zerrung diagnostiziert.

Dass sich der Übergriff in privaten Räumen des Opfers ereignete, und N. täglich mit dem Ort des Angriffs konfrontiert ist, belastet ihn sehr. Nach den Misshandlungen die der junge Mann in Kenia erlitten hat, wirkt diese Tat besonders schwer. Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist Personal interkulturell zu schulen als auf Kostenminimierung zu setzen.

Informationen
Tobias Pieper (0171 1935669)
Quelle:OPP

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