»Eine langfristige, dauerhafte Finanzierung der Arbeit gegen Neonazismus und für Demokratieforderung ist verfassungsrechtlich möglich.« Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten der Staatsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis (HU Berlin), Joachim Grigoleit (TU Dortmund) und Dr. Franziska Drohsel, das von den Zentralräten, Gewerkschaften und Initiativen gegen Rechtsextremismus in Auftrag gegeben wurde.
mehr...Gutachten zur Verstetigung der finanziellen Mittel zur Demokratieförderung und Bekämpfung des Neonazismus






