Rassistische Gewalt ungebrochen

Rechte und Rassistische Angriffe im Jahr 2017 in Brandenburg
Rechte und Rassistische Angriffe im Jahr 2017 in Brandenburg

2017 aus Sicht der Opferperspektive

Zuerst erschienen in: Schattenberichte – Nachrichten aus der Opferperspektive Juli 2018 (gesamte Ausgabe hier)

Rechte Gewalt und die Bedrohungen durch rechte Präsenz im Süden Brandenburgs, insbesondere in der
Stadt Cottbus, sind seit drei Jahren ungebrochen. Wir als Opferperspektive und auch Andere haben darauf bereits mehrfach hingewiesen. Anfang dieses Jahres waren Berater_innen der Opferperspektive selbst Ziel von Bedrohungen und Einschüchterungsversuchen: Nach der rassistischen Demonstration der Initiative „Zukunft Heimat“ im Januar in Cottbus wurden unsere Mitarbeiter_innen beschimpft und bedroht. Sie hatten die Demonstration beobachtet, da rechte Übergriffe zu erwarten waren.

Im März stellten wir die Jahresstatistik für 2017 der Öffentlichkeit vor. Der Verein Opferperspektive registrierte im vergangenen Jahr 171 rechte Angriffe im Land Brandenburg. Dies stellt zwar einen Rückgang gegenüber den Vorjahren (2016: 221, 2015: 203) dar, die Zahl der rechten Gewalttaten liegt aber immer noch deutlich über dem Niveau des Zeitraums von 2002 bis 2014. Die kreisfreie Stadt Cottbus ist mit 32 rechtsmotivierten Angriffen erneut der Ort mit den meisten registrierten Taten. Diese Entwicklung setzt sich 2018 fort: Zehn Fälle sind bereits im ersten Quartal zu zählen. Der Süden Brandenburgs bleibt ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Aber auch in anderen Teil des Landes sind rechte und rassistische Gewalttaten und Diskriminierungen alltäglich. Unsere Arbeit beschränkt sich an all diesen Orten nicht auf die Beratung der Betroffenen, sondern wir unterstützen auch deren Umfeld und die Kommunen in der Auseinandersetzung mit rechter Gewalt und begleiten Strafprozesse. Zum Beispiel im Norden Brandenburgs, in den Städten Wittstock, Schwedt oder in Bad Freienwalde.

Befeuert wird die rassistische Stimmung in Cottbus und im restlichen Land auch durch die Alternative für Deutschland (AfD) (siehe dazu die “Die Sprache der ‘Asylkritik'” der EJGF. Mit Besorgnis beobachten wir, wie die AfD parlamentarische Mittel nutzt, um unliebsamen Kritiker_innen die staatliche Förderungen abzuerkennen. Neben Kleinen Anfragen zur Verwendung von Fördergeldern für emanzipatorische und antirassistische Projekte in verschiedenen Bundesländern, hatte die Brandenburger AfD ein Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem Ziel, unseren Partner_innen des Aktionsbündnis Brandenburg gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit die Landesförderung zu entziehen und ihre Arbeit als verfassungswidrig zu brandmarken. Der Angriff der AfD blieb erfolglos: Das Gutachten erkannte keinen Verfassungsverstoß. Dieses Ergebnis begrüßen wir und gehen noch weiter: Wir sehen es als einen Auftrag der Verfassung, sich mit den rassistischen Positionen in der Gesellschaft zu befassen. Denn in Artikel 7a der Landesverfassung heißt es: „Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen.“ Das schließt auch AfD-Positionen ein.

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