Sarrazins Äußerungen sprechen den Betroffenen ihren Achtungsanspruch als Menschen ab und basieren auf einem rassistischen Überlegenheitsgefühl, stellt der UN-Ausschuss CERD fest. Er rügt die Bundesrepublik für die Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen Sarrazin im Jahre 2010 und fordert, die Rechtslage zu überprüfen und im Sinne der Anti-Rassimuskonvention nachzubessern.
mehr...Un-Ausschuss stellt fest: Sarrazins Äußerungungen sind rassistisch, schüren den Hass gegen Minderheiten und hätten strafrechtlich verfolgt werden müssen.






