Wie helfen BeraterInnen den Opfern rechter Gewalt?

Wie können Opfer von rechten Gewalttaten zu Ihnen in die Beratung kommen?

Sie können uns anrufen und einen Termin vereinbaren. In der Regel aber nehmen wir Kontakt zu den Opfern auf, weil die Menschen, die hauptsächlich betroffen sind, auf Grund ihrer sozialen Stellung nur sehr eingeschränkt Zugang zu Beratungseinrichtungen haben. In den meisten Fällen erfahren wir durch die Medien von einem Angriff. Wir werten täglich regionale und überregionale Medien aus. Wir haben außerdem ein Netz von Kooperationspartnern, die uns mit Informationen versorgen. Wir recherchieren den Namen und die Adresse des Opfers, um ein Beratungsangebot zu unterbreiten. In der Regel schreiben wir dazu einen Brief und legen Informationsmaterial bei. Erst auf Einladung suchen wir dann die Betroffenen auf.

Wer sind denn normalerweise Ihre Klientinnen und Klienten?

Alle, die nicht in das Weltbild der Rechtsextremisten passen. Nahezu die Hälfte der Betroffenen sind Migranten, oft Flüchtlinge, die in Heimen untergebracht sind. Die andere große Gruppe sind nicht-rechte Jugendliche, Alternative oder Hip-Hopper. Russlanddeutsche Aussiedler und Obdachlose sind ebenfalls stark von rechter Gewalt betroffen, allerdings ist es schwer, an diese Gruppen heranzukommen.

Wie kann man sich ein Beratungsgespräch vorstellen?

Wir machen eine aufsuchende Beratung, weil wir uns so ein besseres Bild von der Lage vor Ort machen können. Die Erstgespräche führen wir immer in Zweierteams, da eine Beraterin oder ein Berater mit der vorgefundenen Situation unter Umständen überfordert sein kann. Die Situationen, auf die wir treffen, sind sehr vielfältig, das lässt sich schwer in allgemeiner Form beschreiben. Zuerst geht es darum, herauszufinden und festzuhalten, was passiert ist. Wir lassen uns den Angriff beschreiben, die Zeit davor und danach. Dabei versuchen wir uns ein Bild davon zu machen, was für eine Bedeutung der Angriff für das Opfer hat. In einigen Fällen müssen wir die Opfer zu einer ärztlichen Notversorgung begleiten. Sehr wichtig ist es, mögliche psychische Verletzungen abzuklären. Für viele Opfer war der Angriff ein traumatisches Erlebnis, das sich zu einer posttraumatischen Belastungsstörung entwickeln kann. Das ist ein Zustand, in dem ein Opfer über längere Zeit sein inneres Gleichgewicht nicht mehr wiedererlangt. In solchen Fällen sorgen wir für eine Vermittlung an Einrichtungen, in denen sich psychologisch geschultes Fachpersonal um die Betroffenen kümmert.

Wie lange betreuen Sie Ihre Klientinnen und Klienten?

Nur in wenigen Fällen genügt ein Beratungsgespräch. Die Regel ist, dass wir den Kontakt über längere Zeit halten. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass zwischen einem Angriff und einer möglichen Gerichtsverhandlung ein Zeitraum von über einem Jahr liegen kann. Normalerweise geben wir zunächst einen Einblick in den Ablauf polizeilicher Ermittlungen und eines möglichen Strafverfahrens. Wir erläutern die Möglichkeit einer Nebenklage und helfen, wenn es gewünscht wird, eine Anwältin oder einen Anwalt zu finden.

Begleiten Sie Ihre Klientinnen und Klienten zu den Gerichtsverfahren?

Im Normalfall bereiten wir, in Absprache mit der Nebenklagevertretung, einen anstehenden Gerichtsprozess mit den Betroffenen detailliert vor. Wir erläutern den Ablauf des Verfahrens, verdeutlichen, wo im Gerichtssaal die einzelnen Prozessbeteiligten sitzen und wie sich die Angeklagten vermutlich verteidigen werden. Dies ist deshalb wichtig, weil – je nach Verarbeitung eines Angriffs durch das Opfer – die Konfrontation mit den Tätern im Gerichtssaal einen erneuten traumatischen Schock erzeugen kann. Dazu kommt, dass ein unvorbereitetes Opfer, je nach Verteidigungsstrategie der Täterseite, in einem Prozess leicht in die Rolle des Täters gedrängt werden kann. Das ist gerade für Opfer, die unter posttraumatischen Belastungsstörungen leiden, ein hoch sensibles Feld.

Bieten Sie Opfern rechter Gewalt auch finanzielle Hilfe?

Wir kümmern uns darum, dass medizinische Versorgung, Therapien, Fahrtkosten und Anwaltshonorare von Behörden und Fonds übernommen werden. Wenn das nicht möglich ist, versuchen wir durch Spendenaufrufe, die Kosten für die Opfer hereinzubekommen. Was finanzielle Entschädigungen betrifft, so helfen wir dabei, entsprechende Anträge, beispielsweise bei einem Sonderfonds der Bundesanwaltschaft, zu formulieren. Auch bei Anträgen nach dem Opferentschädigungsgesetz, die ohne Hilfe kaum richtig ausgefüllt werden können, stehen wir den Klientinnen und Klienten zur Seite.

Sie bieten auch Angehörigen und dem sozialen Umfeld von Opfern sowie lokalen Initiativen Ihre Beratung an. Was ist dabei Ihre Intention?

Für die Bewältigung eines Angriffs ist von großer Bedeutung, ob sich ein Opfer ernst genommen fühlt oder ob ihm gar eine Mitschuld an dem Angriff zugeschrieben wird. Von daher ist es sehr wichtig, wie der Freundeskreis und die Nachbarn, aber auch kommunalpolitisch Verantwortliche reagieren. Wichtig kann auch sein, wie sich die Polizei verhält und wie der Angriff in den Medien dargestellt wird. Wenn ein Opfer Unterstützung erfährt, kann dies den Heilungsprozess enorm fördern. Deshalb arbeiten wir auch im Bereich der Intervention. Das kann bedeuten, dass wir nach einzelnen Personen oder kommunalen Strukturen suchen, die auf die Situation des Opfers ansprechbar sind.

Was tun Sie, wenn sich jemand nach einem Angriff weiter bedroht fühlt?

Wenn jemand in seinem Wohnort nach einem Angriff weiter bedroht wird oder wenn jemand sein inneres Gleichgewicht nicht an dem Ort des Angriffes wiedererlangen kann, können wir einen Umzug unterstützen. Das gestaltet sich insbesondere bei Flüchtlingen, die der so genannten Residenzpflicht unterliegen und damit gesetzlich an einen Landkreis gebunden sind, oft als äußerst schwierig. Hier suchen wir die Unterstützung der zuständigen Ausländerbehörden und kommunalpolitischer Strukturen.

Wie wirkt Ihre Arbeit auf die Täter?

Sich solidarisch mit einem Opfer rechtsextremer Gewalt zu zeigen, bedeutet den Angriff ohne Wenn und Aber zu verurteilen. Damit setzt man ein eindeutiges und parteiliches Zeichen gegen die Täter, das auch präventive Wirkung hat. Die Täter glauben, dass sie im Einverständnis mit der Mehrheit der Gesellschaft handeln. Diese Unterstützung muss man ihnen entziehen. Das Mittel ist das parteiliche und solidarische Eintreten für die Opfer.

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