Flüchtlinge dürfen nach einer Bestimmung des Asylverfahrensgesetzes den ihnen zugewiesenen Landkreis nicht ohne Sondergenehmigung verlassen. In einer Stellungnahme für den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags zeigte die Opferperspektive auf, wie die sogenannte »Residenzpflicht« die Folgen rassistischer Gewalttaten verschlimmert.
mehr...Die »Residenzpflicht« muss aufgehoben werden




