Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt

Seit etwa zwei Jahren werden rassistische Gewalttaten in der Öffentlichkeit verstärkt wahrgenommen. Der Schutz potentieller Opfer und die Wiedergutmachung entsprechender Taten sind Teil der öffentlichen Diskussion geworden. Allerdings hat die größere öffentliche Aufmerksamkeit nicht zu einem Rückgang der Anzahl entsprechender Straftaten geführt.

Unter den Opfern rassistischer Gewalttaten nehmen MigrantInnen und Flüchtlinge einen besonders großen Anteil ein. Diese Menschen trifft eine solche Straftat dann besonders schwer, wenn ihr Aufenthalt in der Bundesrepublik ungesichert ist. Zu der allgemein schwierigen Lebenssituation, die aus den fehlenden sozialen Bindungen und Kontakten sowie aus der ungewissen Zukunftsperspektive resultieren, treten die physischen und psychischen Folgen einer Gewalttat.

Um ein deutliches politisches Signal zu setzen, fordern wir für Opfer rassistischer Angriffe ein dauerhaftes Bleiberecht. Dieses muß grundsätzlich unabhängig von den Folgen des Angriffs gewährleistet werden und darf an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft sein.

1. Bleiberecht als Übernahme von Verantwortung gegenüber den Opfern und ihrem sozialen Umfeld

Rassistische Angriffe implizieren eine Negation der Daseinsberechtigung bzw. des Aufenthaltsrecht der Opfer. Die Täter sprechen den Opfern das Recht ab, in der Bundesrepublik zu leben, und leiten hieraus für sich die Berechtigung zu gewalttätigen Angriffen ab. Der aus solchen Angriffen resultierende Schaden ist jedoch nicht ausschließlich auf physische oder psychische Folgen beim Opfer beschränkt. Vielmehr verstehen die Opfer und deren soziales Umfeld genau, dass der Angriff nicht einer einzelnen Person gilt, sondern auf eine bestimmte Gruppe von Menschen zielt. In der Folge wirkt sich ein rassistischer Angriff in Form von Angst, Einschüchterung, Einschränkung der Bewegungsfreiheit und Desintegration nicht nur auf das einzelne Opfer sondern auf das soziale Umfeld des Opfers aus. Aufgrund der nach wie vor großen Zahl solcher Angriffe können diese Auswirkungen nicht allein durch Strafverfolgungsmaßnahmen begegnet werden. Dies ergibt sich schon aus dem langen Zeitraum zwischen der Tat und einer Verurteilung. Die beschriebenen Folgen können aber auch durch finanzielle Leistungen des Täters oder des Staates nicht beseitigt werden. Vielmehr muss bei Opfer, die keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben, ein dauerhaftes Bleiberecht gewährt werden. Erst durch diese Leistung erfährt sowohl das Opfer als auch das entsprechende soziale Umfeld, dass Opfer rassistischer Angriffe nicht sich selbst überlassen werden, sondern eine deutliche staatliche Unterstützung erfahren.

1. Bleiberecht als Übernahme von Verantwortung gegenüber den Opfern und ihrem sozialen Umfel

Die Täter sprechen den Opfern das Recht ab, in der Bundesrepublik zu leben, und leiten hieraus für sich die Berechtigung zu gewalttätigen Angriffen ab. Durch die Gewährung eines Bleiberechts wird die Wirkung eines Angriffs gebrochen und in sein Gegenteil verkehrt. Durch das Bleiberecht wird den Tätern schlichtweg gezeigt, dass ihre Handlung zu dem genauen Gegenteil ihres eigentlichen Zieles führen.

Gleichzeitig signalisiert ein Bleiberecht für die Opfer rassistischer Angriffe die Übernahme von Verantwortung und die Akzeptanz der Tatsache, dass Rassismus und die damit einhergehende Gewalt Folgen politischen bzw. gesellschaftlichen Versagens sind.

1. Bleiberecht als Übernahme von Verantwortung gegenüber den Opfern und ihrem sozialen Umfel

Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus befinden sich regelmäßig in einer sehr kritischen Lebenssituation. So ist ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt, sie unterliegen einem faktischen Arbeitsverbot; soziale Kontakte sind erschwert. Durch diese und andere Umstände haben sie eine völlig ungewisse Zukunftsperspektive.

Aus diesen Gründen entfaltet ein rassistischer Angriff sehr viel einschneidendere Wirkungen als bei anderen Opfergruppen. Vor diesem Hintergrund schafft die Gewährung eines Bleiberechts zusätzliche Sicherheit und Perspektiven, die es ermöglichen, die erlittenen Verletzungen besser zu verarbeiten.

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