Rechter wegen Anschlag auf linken Klub verurteilt

Der von Jugendlichen in Selbstverwaltung betriebene Klub war als Treffpunkt der linken Szene bekannt. Die genauen Hintergründe des Anschlags wurden trotz des Geständnisses nicht aufgeklärt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Marcel S. sich zu dem Gebäude des Jugendklubs begab, nachdem er mit Freunden in einer Kleingartensiedlung Alkohol getrunken hatte. In dem Klub entwendete er, nach Überzeugung des Gerichts, Chips, Bier und eine Fahne mit dem Aufdruck »Antifa«. Anschließend steckte er ein Sofa in Brand und verließ das Gebäude, das bis auf die Grundmauern abbrannte. Der Schaden wurde mit 270.000 Euro angegeben.

Obwohl der Angeklagte sich der Polizei zwei Wochen nach der Tat gestellt hatte und auch vor Gericht die Brandstiftung gestand, blieben in seiner Aussage wesentliche Fragen offen. So wollte er die Frage danach, warum er ausgerechnet dieses Gebäude in Brand gesteckt habe, nicht beantworten. Auf mehrfache Nachfrage hin gab er lediglich an, sich dieses selbst nicht erklären zu können. Auch wollte er keine Auskunft darüber erteilen, mit wem er den Abend vor der Tat verbracht hatte und ob es dort Gespräche gegeben haben könnte, die ihn dazu trieben, den alternativen Treffpunkt anzuzünden. Dass er eine Antifa-Fahne stahl und diese einige Tage später auf einem Parkplatz verbrannte, begründete er mit dem Versuch, Beweise zu vernichten.

Weiter blieb der Verurteilte einer glaubwürdigen Erklärung für eine SMS schuldig, die er zwei Tage nach der Tat von dem stadtbekannten Neonazi Robert G. erhielt. Darin wurde mitgeteilt, die »Antifahütte« sei abgebrannt.

Prozessbeobachter gehen aufgrund dieser Umstände und der Tatsache, dass Klubbesucher vor der Tat mehrfach von Rechten bedroht worden waren, von einem rechten Tatmotiv aus. Die Antifa Bad Freienwalde, die zu den Nutzern des Gebäudes gehörte, ist vom Verlauf der Aufarbeitung enttäuscht: »Es ist offensichtlich, dass hinter der Brandstiftung eine politische Taktik der Rechten steckt: Alternative Jugendliche sollen eingeschüchtert und verdrängt werden, indem sie und ihre Treffpunkte angegriffen werden. Dieser Hintergrund wurde weder im Gerichtssaal noch in der Stadt berücksichtigt.«

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