Veränderte Erfassungskriterien bei Bedrohungen


Die Opferperspektive hat für das Jahr 2023 die Erfassung von Bedrohungen und Nötigungen angepasst. Bisher fanden solche rechten Straftaten nur Eingang in das Monitoring der Opferperspektive, wenn sich Betroffene direkt an die Beratungsstelle wandten und schwere Tatfolgen vorlagen. Die Beratungsstelle hat nun die Erfassungspraxis an die bei Körperverletzungsdelikten bereits angewandten Maßstäbe angeglichen. Dies bedeutet, dass zusätzlich zu den bisher erfassten Taten alle Bedrohungen und Nötigungen, denen eine rechte Tatmotivation zu Grunde liegt und die polizeilich erfasst wurden, in die Statistik aufgenommen werden. Die Entscheidung für dieses Vorgehen wurde innerhalb des Dachverbandes der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) getroffen.

Rechte Ideologie und Gewalt sind Phänomene, die gesellschaftlichen Veränderungen unterworfen sind und eine ständige Weiterentwicklung des Monitorings erfordern. Der Entschluss, die Erfassungspraxis für Bedrohungen und Nötigungen anzupassen, zielt darauf ab, den sich wandelnden Ausdrucksformen rechter Gewalt gerecht zu werden und ein realitätsnäheres Bild rechter Gewalt im Land Brandenburg zu zeichnen. Auf diese Weise fanden 66 rechte Bedrohungs- und Nötigungsdelikte aus dem Jahr 2023 ihren Weg in die Statistik, die ohne die Änderung nicht durch die Beratungsstelle erfasst worden wären. Bei diesen Vorfällen lässt es das der Opferperspektive verfügbare Datenmaterial nicht zu, genauere Angaben zu den Betroffenen, dem Tathergang oder den Tatfolgen zu machen.


Um die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren zu gewährleisten, stellt die Opferperspektive die Zahl der Bedrohungen/Nötigungen und die Gesamtzahl der Angriffe nach alter und neuer Zählweise bereit.

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