Vom idealisierten Opfer zum betrunkenen Provokateur

Der Alltagsrassismus ist da, weiß nicht nur die
stellvertretende Landes-Ausländerbeauftragte Ines Schröder-Sprenger. Allein der Zeitpunkt war außergewöhnlich. Kurz vor der Fußball-Weltmeisterschaft war eine entsprechende Sensibilität auch in den politischen Etagen zu finden, wo sie sonst keine Priorität hat. Schließlich sind solche Vorfälle keine gute Publicity für das Land, wenn die »Welt zu Gast bei Freunden« ist.

Nach der Rolle des idealisierten Opfers wurde Ermyas M. die nächste zugewiesen – die des Provokateurs

Sowohl der Fall als auch die Person des Geschädigten wurden von allen Seiten instrumentalisiert. Da zunächst ein gezielter Angriff organisierter Neonazis angenommen worden war, wurden andere Umstände als weniger schlimm abgewertet und der dokumentierte Rassismus schließlich als gewöhnliche Beleidigung bagatellisiert. Der Geschädigte konnte gerade erst wieder die Augen öffnen, als ihm nach der Rolle des romantisch idealisierten Opfers schon die nächste zugewiesen wurde: die des Provokateurs, der alkoholisiert um sich schlägt und dabei selbst verschuldet zu Schaden kommt.

»Es gibt einen Unterschied zwischen der juristischen Würdigung einer Tat und dem öffentlichen Umgang damit«, schreibt Bettina Gaus in der Tageszeitung vom 25. April 2006, nachdem die ersten Artikel erschienen waren, die den Geschädigten offen herabwürdigten. »Den – realen – Tätern muss jeder mildernde Umstand zugebilligt werden, den das Gesetz vorsieht. Der Sehnsucht der Gesellschaft nach Entlastung wohnt hingegen oft ein diskriminierendes Element inne. Das ist ein Skandal. Oder sollte doch zumindest einer sein.« Nach dem Prozessausgang merkt der CDU-Landtagsabgeordnete Sven Petke laut Märkischer Allgemeiner Zeitung noch einmal kritisch an, die Potsdamer Staatsanwaltschaft habe mit ihrer Einstufung der Tat als »fremdenfeindlich motiviert« dafür gesorgt, dass »gewissermaßen« ganz Brandenburg auf der Anklagebank saß.

Auch das war Bestandteil der Debatte um den »Fall Ermyas M.«: die vermeintliche Selbstverteidigung von Menschen, die sich zu Unrecht auf der Anklagebank fühlen. Warum sich ein ganzes Bundesland verunglimpft fühlt, wenn es um eine Straftat von einzelnen Einwohnern geht, hat bis heute noch niemand nachvollziehbar erklären können. Die Aggression, mit der diese Haltung vorgetragen wurde, lässt auf massive Entlastungsbedürfnisse schließen. Sie wird, so hat sich gezeigt, schnell ausgrenzend gegen »die Anderen«, die Kritiker und die Betroffenen gerichtet.

Nach der Rolle des idealisierten Opfers wurde Ermyas M. die nächste zugewiesen – die des Provokateur

Selten wurde so deutlich, dass es bei der Bewertung dessen, was Rassismus ist, um Definitionsmacht geht. Es sei falsch und unverantwortlich, von Rassismus zu reden, erklärten die Verteidiger unermüdlich. Auch das Gericht warf dem Nebenkläger und seinem Anwalt Verantwortungslosigkeit vor, wenn sie Sätze wie »wir machen dich platt, du N-Wort!« weiterhin als rassistische Bedrohung bezeichneten. Die Bewertung des Motivs obliege allein dem Richter. Zu dem Zeitpunkt ging es schon lange nicht mehr um die Feststellung einer Täterschaft und die Bewertung einer individuellen Motivlage, sondern um eine allgemeine gesellschaftspolitische Aussage und eine Art Denkverbot mit weit reichender Wirkung. Schon jetzt lässt sich feststellen, dass über rassistische Übergriffe seltener berichtet wird.

Das Verfahren und seine mediale Aufbereitung haben die Arbeit gegen Rassismus in der BRD zurückgeworfen. Wenn man in die umfangreiche wissenschaftliche Literatur zum Thema Rassismus schaut, ist man höchst erstaunt darüber, dass ein ganzes Land, von der Politik bis hin zum Gericht, darüber diskutiert, ob die Begriffe »Schweinesau« und das N-Wort gleichrangige Beleidigungen sind. Die offensichtlich fehlende Orientierung in Bezug auf einen Rassismus-Begriff ist hoch problematisch. Juristische Normen sind nicht die einzigen. Sie wirken auf gesellschaftliche Wertvorstellungen, weil Gerichte Institutionen mit anerkannter Autorität sind, aber es sind die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen über Wertvorstellungen und ihre politische Aushandlung, die Gesetze schaffen. Wünschenswert wäre, dass sich die gesellschaftliche Debatte dabei stärker an den realen als an den imaginierten Opfern orientiert.

Kurz nach dem Prozess in Potsdam machte ein neuer Fall überdeutlich, wie notwendig die offen geführte Debatte darüber ist, was als Rassismus zu werten ist: In einer Kleinstadt namens Mügeln werden indische Zuwanderer durch den Ort gehetzt und schwer verletzt. Es gibt Entsetzen und öffentliche Empörung. Die Welt überschreibt ihren Leitartikel am 22. August 2007 mit Voreilige Empörungsgemeinschaft. In der gleichen Ausgabe befindet sich ein Interview mit dem Theologen Richard Schröder. Darin beschreibt der das Ereignis als »Ausbruch von Ausländerfeindlichkeit zu vorgerückter Stunde«, der nichts mit Rechtsextremismus zu tun habe, überhaupt nichts mit Politik, »denn maßlose Überfremdungsängste und Sozialneid sind noch kein Rassismus«.

Die vollständige Broschüre im Internet unter: Ermyas_M

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