Die »Residenzpflicht« muss aufgehoben werden

Demonstration gegen die Residenzpflicht im Mai 2001

Flüchtlinge dürfen nach einer Bestimmung des Asylverfahrensgesetzes den ihnen zugewiesenen Landkreis nicht ohne Sondergenehmigung verlassen. In einer Stellungnahme für den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags zeigte die Opferperspektive auf, wie die sogenannte »Residenzpflicht« die Folgen rassistischer Gewalttaten verschlimmert.

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AMAL Sachsen fordert Offenlegung der V-Leute im SSS-Verfahren

Die Beratungsstelle AMAL Sachsen (Hilfe für Betroffene rechter Gewalt) fordert das Sächsischen Innenministerium und das sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz auf, alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten stehendes zu unternehmen, die für den laufenden SSS-Prozeß notwendigen Auskünfte zu geben, ob es innerhalb der SSS V-Leute gab und wenn ja, welchen Einfluss sie auf das rechtsextremistische Wirken der SSS hatten.

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Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt

Immer wieder droht Opfer rassistischer Gewalt die Abschiebung. In einem Positionspapier begründet die Bundesarbeitsgemeinschaft von Beratungsprojekten für Opfer rechter Gewalt agOra ihre Forderung nach einem Bleiberecht für die Menschen, denen rassistische Gewalttäter das Aufenthaltsrecht mit Gewalt abgesprochen haben.

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